Menschenleben retten – Rettungsgasse bilden

Ein Aufruf an alle Verkehrsteilnehmer!

In der letzten Zeit stellte sich das Vorrankommen der Feuerwehr Lauenau zu den Unfallstellen auf der Bundesautobahn 2 äußerst schwierig dar, viele Autofahrer vergaßen nach beginn eines Staues die notwendige Rettungsgasse zu bilden.

Dies hat zur Folge das die Einsatzkräfte verhindert werden schnellst möglich zur Einsatzstelle zu gelangen und somit Lebensrettende Maßnahmen für die verunfallten Personen durchzuführen.

In Deutschland wurde die Rettungsgasse bereits 1982 eingeführt. Gesetzlich geregelt ist die Rettungsgasse in § 11 Abs. 2 StVO:

„Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden“Quelle: Wikipedia/Rettungsgasse

Das heißt, dass jeder Autofahrer verpflichtet ist eine Rettungsgasse zu bilden sobald der Verkehr anfängt zu stocken. Vielen ist es nicht bewusst, das es bei Behinderung der Rettungskräfte strafrechtliche folgen mit sich ziehen kann.

Rettungsgasse beibehalten:

Umso wichtiger ist es die Rettungsgasse dauerhaft beizubehalten bis der Stau aufgelöst wurde. Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst haben verschiedene Anfahrtswege und treffen somit zeitverzögert an der Unfallstelle ein.

Daher gilt bei stockenden Verkehr sofort Rettungsgasse bilden und beibehalten!

 Seien Sie ein Vorbild für andere Autofahrer und retten sie Menschenleben.

Weitere Infos unter: https://www.youtube.com/watch?v=l1UbZFYuPEE